01
Sie sind „Betreiber" – auch ohne Eigenentwicklung.
Wer ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini oder DeepL beruflich einsetzen lässt, gilt als Deployer. Seit August 2026 heißt das konkret: Transparenzpflichten nach Art. 50 – Menschen müssen erkennen, wenn sie mit KI interagieren, KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet sein. Bei Hochrisiko-Anwendungen kommen ab Dezember 2027 menschliche Aufsicht, Protokollierung und Folgenabschätzung hinzu.
02
HR-KI ist fast immer Hochrisiko.
KI-gestützte Bewerber-Vorauswahl, Lebenslauf-Screening, automatisierte Mitarbeiterbewertung: Anhang III, Hochrisiko-System. Damit gelten dokumentierte Risiko-Management-Pflichten, Datenqualitätsstandards und Betroffenen-Rechte – scharf ab Dezember 2027. Inventur und Einstufung sollten Sie trotzdem jetzt machen: Nachrüsten unter Zeitdruck wird teuer.
03
Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt seit Februar 2025 – und bleibt.
Der Digital Omnibus hat sie nicht verschoben, aber präzisiert: Sie müssen KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden nachweisbar fördern – ein bestimmtes Prüfungsniveau garantieren müssen Sie nicht. Ohne dokumentiertes Schulungskonzept fehlt Ihnen aber der Nachweis, wenn Kunde, Aufsicht oder ein Datenschutzvorfall danach fragt.
04
Ihre Kunden ziehen Sie in die Pflicht.
Konzerne und öffentliche Auftraggeber nehmen AI-Act-Klauseln in Verträge auf. Wer keinen sauberen Nachweis liefern kann, fliegt aus Ausschreibungen. Das passiert bereits – still, ohne Vorwarnung.
05
Bußgelder treffen den Mittelstand härter als den Konzern.
Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen Betreiber-Pflichten. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag – existenzbedrohend bleibt es trotzdem. Reputationsschaden inklusive.
06
Neu: Erleichterungen speziell für den Mittelstand.
Der Digital Omnibus hat den Status „Small Mid-Cap" eingeführt – unter 750 Mitarbeitende und höchstens 150 Mio. € Umsatz. Für diese Unternehmen gelten vereinfachte Dokumentationsvorlagen, ein proportionales Qualitätsmanagement, reduzierte Bußgeld-Obergrenzen und Vorrang im KI-Reallabor der Bundesnetzagentur. Das muss man nur kennen und nutzen.