01
Sie sind „Betreiber" – auch ohne Eigenentwicklung.
Wer ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini oder DeepL beruflich einsetzen lässt, gilt als Deployer. Damit treffen Sie Pflichten zur menschlichen Aufsicht, Protokollierung und – je nach Anwendung – Folgenabschätzung.
02
HR-KI ist fast immer Hochrisiko.
KI-gestützte Bewerber-Vorauswahl, Lebenslauf-Screening, automatisierte Mitarbeiterbewertung: Anhang III, Hochrisiko-System. Damit gelten dokumentierte Risiko-Management-Pflichten, Datenqualitätsstandards und Betroffenen-Rechte.
03
Die Schulungspflicht (Art. 4) ist seit Februar 2025 scharf.
Jedes Unternehmen muss nachweisen, dass Mitarbeitende, die KI nutzen, eine angemessene KI-Kompetenz besitzen. Ohne Schulung, ohne Dokumentation: Verstoß. Auch wenn niemand fragt – im Zweifel später beim Datenschutzvorfall.
04
Ihre Kunden ziehen Sie in die Pflicht.
Konzerne und öffentliche Auftraggeber nehmen AI-Act-Klauseln in Verträge auf. Wer keinen sauberen Nachweis liefern kann, fliegt aus Ausschreibungen. Das passiert bereits – still, ohne Vorwarnung.
05
Bußgelder treffen den Mittelstand härter als den Konzern.
Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist. Ein Konzern verkraftet das. Ein Mittelständler nicht. Reputationsschaden inklusive.